Der Tarifwechsel nach § 204 VVG

Durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahr 2009 hat die damalige Gesundheitsministerin, Frau Ulla Schmidt, den "§ 204 Tarifwechsel" implementiert. Dadurch entstand ein unwiderruflicher Rechtsanspruch für den Bestandskunden der privaten Krankenversicherung.

Warum professionelle Hilfe beim Tarifwechsel?

Ihr Krankenversicherungsunternehmen ist Ihre Vertragspartei und somit scheint alles ganz einfach. Letztendlich handelt es sich dabei um ein Wirtschaftsunternehmen mit dem großen Ziel, Gewinne zu erwirtschaften. Nun stellen Sie sich bitte die Frage, wie kann das am Besten erreicht werden? Eher mit geringeren Beiträgen oder doch eher mit hohen Beiträgen? Somit hat Ihr Versicherungsunternehmen ein starkes Eigeninteresse, was Ihre Beiträge angeht. Darüber hinaus bleibt der Kunde immer Laie im Tarifdschungel. Sie können sich nicht sicher sein,  ob das Angebot Ihrers Krankenversicherers das beste Preis-/Leistungsverhältnis darstellt.


                                            Wie sieht es mit den Leistungsunterschieden aus?

                                            Sind die angebotenen Tarife wirklich die beste Wahl für mich?


Sie sehen, für den Kunden ist es sehr schwer, fast unmöglich, eine eigene Recherche anzustellen. Vergessen Sie bitte auch nicht den großen Zeitaufwand, den es Sie kosten würde.

Ihre Vorteile beim Tarifwechsel nach § 204 VVG 

keine Kündigung oder Versicherungswechsel

keine erneute Gesundheitsprüfung

Alterungsrückstellung bleibt vollumfänglich erhalten

ausschließlich gleiche oder bessere Leistungen

keine Versicherungsvermittlung - wir analysieren Ihre Möglichkeiten

durchschnittliche Beitragsersparnis von 3.878€* p. a.

profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung - seit 2015 optimieren unsere Experten PKV-Tarife

* durchschnittliche Beitragsersparnis in 2020